|
Die Abrechnung der erbrachten Leistung erfolgt am Ende der Behandlung. Die Rückerstattung durch die Kassen erfolgt wie bei einer Wahlarztpraxis: Das heißt, dass Sie eine Rechnung nach Erstattung an uns bei Ihrer Krankenkasse und Ihrer Zusatzkasse einreichen können. Je nach Versicherungstarif leisten die Kassen eine Rückerstattung.
Privatversicherungen zahlen in der Regel die Akupunkturbehandlung vollständig, bzw. je nach Indikation. 
Wir geben Ihnen gerne Auskunft über zu erwartende Kosten und Rückerstattungssätze.
Ab 01.01.2007 gilt folgende Regelung bei den gesetzlichen Krankenkassen: Der gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen, die Akupunkturleistung in den gesetzlichen Leistungskatalog aufzunehmen. Die Bewertung der Leistungsziffern wird derzeit mit den Krankenkassen verhandelt. Dies ist nachzulesen unter www.kvhessen.de.
Für die gesetzlich Versicherten heißt das: Bei Lendenwirbelsäulenschmerzen und chronischen Schmerzen des Kniegelenks wird von der Krankenkasse eine Behandlung übernommen, wenn der Arzt die Qualifikationsvoraussetzung erfüllt. Alle anderen Erkrankungen müssen vom Patient selbst getragen werden. Bitte erkundigen Sie sich nach den Kosten im Einzelfall bei uns persönlich.

|